Emissionen
Der A-bewertete Emissionsschalldruckpegel überschreitet nicht den Wert von 70 dB(A). Das Tragen eines Gehörschutzes ist nicht notwendig.
Die Abgasleitung oder eine Berstscheibenleitung dürfen nicht in Bereichen enden, in denen durch das austretende Prozessgas eine Gefährdung für Personen oder die Umwelt entsteht.
Weitere Emissionen in Form von Vibrationen, Strahlung, Dämpfen, Stäuben und Abwässern treten im regulären Betrieb des Produktes nicht auf.