Fehlanwendung
Jede nicht-bestimmungsgemäße Verwendung stellt eine Fehlanwendung dar. Dosier- und Absperrventile dürfen nur für die spezifizierten Gase und im angegebenen Druckbereich verwendet werden. Dosier- und Absperrventile mit elektrischen Komponenten ohne Kennzeichnung gem. EU-Richtlinie 2014/34/EU dürfen nicht in einer Ex-Zone eingesetzt werden.
Weiterhin gelten folgende Betriebsbedingungen als Fehlanwendung:
- die Verwendung für Gase in der Flüssigphase
- die Nichtdurchführung von Inspektions- und Wartungsarbeiten
- die rückseitige Druckbeaufschlagung (entgegen der Strömungsrichtung)
- der Betrieb mit Gasen, die nicht auf dem Typenschild angegeben sind
- der Betrieb außerhalb der zulässigen technischen Grenzwerte
- das Nichtbeachten und -einhalten der vor Ort geltenden gesetzlichen Regelungen und sonstigen Bestimmungen
- die Nichtbeachtung der Betriebsanleitung
- die Nichtbeachtung der Angaben des Typenschildes und des Produktdatenblattes