Bestimmungsgemäße Verwendung
Die bestimmungsgemäße Verwendung der Entspannungsstation SE45/55/125 ist die Entspannung eines Gases aus einer Gasquelle und die Verteilung des Gases mit einstellbarem Hinterdruck.
Die Entspannungsstation SE40 bzw. SE45 ist anstelle eines Druckreglers mit einem Absperrventil ausgestattet. Damit entfällt hier eine Druckregelung, die durch das Absperren und wieder freigeben einer Gasleitung ersetzt wird. Dies ist im Folgenden zu berücksichtigen.
Entspannungsstationen vom Typ SE45/55/125 sind für brennbare Gase, nicht brennbare Gase, Sauerstoff und zusätzlich auch für den Einsatz mit korrosiven und toxischen Gasen und Gasgemischen bis Gasqualität 6.0 geeignet.
Beim Einsatz mit korrosiven oder toxischen Gasen wird eine Fremdgasspülung empfohlen.
Die zulässigen Gasarten und Druckbereiche sind jeweils auf dem Typenschild (siehe „Kennzeichnung / Typenschild“) angegeben.
Die Ausstattungsvarianten der Entspannungsstationen ohne elektrische Komponenten dürfen in einer Ex-Zone eingesetzt werden, da sie keine eigene Zündquelle aufweisen (Zündgefahrenbewertung gem. DIN EN ISO 80079-36).
Entspannungsstationen mit elektrischen Komponenten, die für die Verwendung in einer Ex-Zone geeignet sind, sind auf dem Typenschild gem. EU-Richtlinie 2014/34/EU gekennzeichnet.
Um die Entspannungsstationen bestimmungsgemäß verwenden zu können, müssen alle Personen, die damit arbeiten, die Vorgaben der jeweiligen Betriebsanleitung einhalten.
Der Bereich, in dem bei bestimmungsgemäßer Verwendung Gefahren auftreten können, ist das Umfeld der Entspannungsstationen. Dabei ändert sich der Gefahrenbereich in Abhängigkeit vom Systemzustand und der Nutzung.