Notfall und Sicherheitseinrichtungen
Für den Betrieb der Mengenmesser gelten in jedem Fall die betrieblichen örtlichen Sicherheitsvorschriften des Anlagenbetreibers, wie der Alarmplan, die Brandschutzordnung und die Flucht- und Rettungspläne.
Beim Umgang mit Gasen sind alle Vorgaben aus den Sicherheitsdatenblättern zu befolgen. Die örtlichen Notrufdienste sollten über die am Standort der Anlage verwendeten Gase informiert werden.
Bei mechanischer Beschädigung ist das Produkt in einen sicheren Betriebszustand zu bringen.