Fehlanwendung
Jede nicht-bestimmungsgemäße Verwendung stellt eine Fehlanwendung dar. Membranventile dürfen nur für die spezifizierten Gase und im angegebenen Druckbereich verwendet werden. Membranventile mit elektrischen Komponenten ohne Kennzeichnung gem. EU-Richtlinie 2014/34/EU dürfen nicht in einer Ex-Zone eingesetzt werden.
Weiterhin gelten folgende Betriebsbedingungen als Fehlanwendung:
- die Verwendung für Gase in der Flüssigphase
 - die Nichtdurchführung von Inspektions- und Wartungsarbeiten
 - die rückseitige Druckbeaufschlagung (entgegen der Strömungsrichtung)
 - der Betrieb mit Gasen, die nicht auf dem Typenschild angegeben sind
 - der Betrieb außerhalb der zulässigen technischen Grenzwerte
 - das Nichtbeachten und -einhalten der vor Ort geltenden gesetzlichen Regelungen und sonstigen Bestimmungen
 - die Nichtbeachtung der Betriebsanleitung
 - die Nichtbeachtung der Angaben des Typenschildes und des Produktdatenblattes