Vorbereitung der Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme der Entspannungsstation darf erst nach Abschluss der Einbindung in den Bestand erfolgen. Die Inbetriebnahme ist untersagt, bis die unvollständige Maschine in eine vollständige Maschine eingebaut wurde und diese den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie entspricht und die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II A vorliegt.

Vor der ersten Inbetriebnahme ist die gesamte Entspannungsstation über das Ventil PLI bis zum Verbraucher zu spülen! Dabei ist die Gasflussrichtung unbedingt einzuhalten! Es darf nicht entgegen der üblichen Flussrichtung (von der Entnahmestelle in Richtung Entspannungsstation) gespült werden, da sonst Verunreinigungen, die u.a. durch die Installationsarbeiten entstanden sein könnten, rückwärtig in den Druckregler (PR) eingespült werden können.

Die Anschlussgewinde und Anschlussflächen der Gasquellenventile, sowie die Dichtringe müssen auf einwandfreien Zustand geprüft werden.

Absperrventile sind beim Öffnen oder Schließen immer bis Anschlag zu drehen!

Ventile und Kugelhähne sind stets langsam und keinesfalls schlagartig zu bewegen.

Stellen Sie sicher, dass: