Vorbereitung der Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme der Entspannungsstation darf erst nach Abschluss der Einbindung in den Bestand erfolgen. Die Inbetriebnahme ist untersagt, bis die unvollständige Maschine in eine vollständige Maschine eingebaut wurde und diese den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie entspricht und die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II A vorliegt.
Vor der ersten Inbetriebnahme ist die gesamte Entspannungsstation über das Ventil PLI bis zum Verbraucher zu spülen! Dabei ist die Gasflussrichtung unbedingt einzuhalten! Es darf nicht entgegen der üblichen Flussrichtung (von der Entnahmestelle in Richtung Entspannungsstation) gespült werden, da sonst Verunreinigungen, die u.a. durch die Installationsarbeiten entstanden sein könnten, rückwärtig in den Druckregler (PR) eingespült werden können.
Die Anschlussgewinde und Anschlussflächen der Gasquellenventile, sowie die Dichtringe müssen auf einwandfreien Zustand geprüft werden.
Absperrventile sind beim Öffnen oder Schließen immer bis Anschlag zu drehen!
Stellen Sie sicher, dass:
- die Armaturen für die vorliegende Gasart gekennzeichnet sind,
- alle Schutzkappen entfernt wurden,
- die Montage ordnungsgemäß und eine Leck-Prüfung durchgeführt wurde,
- alle Ventile geschlossen sind (rote Markierung im Handradfenster sichtbar),
- der Druckregler entspannt ist (falls möglich),
- die Spülgasversorgung (nur Standard bei SP4 und SP6) in Betrieb ist,
- die bauseitige Abluftanlage dauerhaft funktionsfähig und in Betrieb ist,
- alle Absperrarmaturen auf Gängigkeit geprüft sind und
- die Steuerung in Betrieb ist.