Bestimmungsgemäße Verwendung
Die bestimmungsgemäße Verwendung der Hochdruckstation BM50-1+2 ist die Verteilung eines Gases aus einer Gasquelle ohne Druckreduzierung.
Hochdruckstationen vom Typ BM50-1+2 sind für brennbare Gase, nicht brennbare Gase, nicht korrosive Gase und für Sauerstoff bis Gasqualität 6.0 geeignet.
Die zulässigen Gasarten und Druckbereiche sind jeweils auf dem Typenschild (siehe „Kennzeichnung / Typenschild“) angegeben.
Mit der zweiseitigen Ausführung kann der Nutzer über das wechselweise Öffnen bzw. Schließen der Ventile HPI der jeweiligen Seite entscheiden, welche Seite die Gasversorgung aktuell übernehmen soll und welche Seite die Reserve bildet (manuelle Umschaltstation).
Die Hochdruckstation ist je Seite mit einem Prozessgas- und einem Abgasventil ausgestattet.
Die Ausstattungsvarianten der Hochdruckstationen ohne elektrische Komponenten dürfen in einer Ex-Zone eingesetzt werden, da sie keine eigene Zündquelle aufweisen (Zündgefahrenbewertung gem. DIN EN ISO 80079-36).
Hochdruckstationen mit elektrischen Komponenten, die für die Verwendung in einer Ex-Zone geeignet sind, sind auf dem Typenschild gem. EU-Richtlinie 2014/34/EU gekennzeichnet.
Um die Hochdruckstationen bestimmungsgemäß verwenden zu können, müssen alle Personen, die damit arbeiten, die Vorgaben der jeweiligen Betriebsanleitung einhalten.
Der Bereich, in dem bei bestimmungsgemäßer Verwendung Gefahren auftreten können, ist das Umfeld der Hochdruckstationen. Dabei ändert sich der Gefahrenbereich in Abhängigkeit vom Systemzustand und der Nutzung.