Notfall und Sicherheitseinrichtungen
Für den Betrieb der Entspannungsstation gelten in jedem Fall die betrieblichen örtlichen Sicherheitsvorschriften des Anlagenbetreibers, wie der Alarmplan, die Brandschutzordnung und die Flucht- und Rettungspläne.
Beim Umgang mit Gasen sind alle Vorgaben aus den Sicherheitsdatenblättern zu befolgen. Die örtlichen Notrufdienste sollten über die am Standort der Anlage verwendeten Gase informiert werden.
Bei mechanischer Beschädigung ist das Produkt in einen sicheren Betriebszustand zu bringen.
Druckregler und Entspannungsstationen sind standardmäßig mit einer integrierten Hinterdruckabsicherung zum Schutz der Armatur ausgerüstet – ausgenommen Varianten mit Ausgangsdrücken >100 bar. Der Anwender muss, der Armatur nachgeschaltet, für eine geeignete Sicherheitseinrichtung sorgen, falls diese nicht im Lieferumfang ist.
HINWEIS

Das Abblaseventil bzw. die Berstscheibe dienen dem Zweck, Gas, welches durch einen unzulässigen Ausgangsdruckanstieg abgeführt werden muss, abzublasen.
Sie dienen nicht als Sicherheitsventil für die gesamte Gasversorgungsanlage.
VORSICHT

Überdruck in nachgeschalteten Armaturen, Druckbehältern und Rohrleitungen bei Versagen des Druckreglers und seiner Hinterdruckabsicherung
Um nachgeschaltete Armaturen, Druckbehälter und Rohrleitungen vor Überdruck zu schützen, muss eine den Betreibervorschriften entsprechende Sicherheitseinrichtung eingebaut werden.
Druckregler und Entspannungsstationen sind standardmäßig mit einer integrierten Hinterdruckabsicherung zum Schutz der Armatur ausgerüstet. Der Anwender muss, der Armatur nachgeschaltet, für eine geeignete Sicherheitseinrichtung sorgen, falls diese nicht im Lieferumfang ist.
HINWEIS

Das Abblaseventil bzw. das Überdruckventil dienen dem Zweck, Gas, welches durch einen unzulässigen Ausgangsdruckanstieg abgeführt werden muss, abzublasen.
Sie dienen nicht als Sicherheitsventil für die gesamte Gasversorgungsanlage.
HINWEIS

Ein Actetylen-Sicherheitsgerät (ASG) dient dem Zweck einen unzulässigen Ein- und/oder Ausgangsdruckanstieg (hervorgerufen beispielsweise durch eine Fehlfunktion des Druckreglers oder durch einen Acetylenzerfall) und eine infolgedessen mögliche Schädigung der gesamten Acetylen-Versorgungsanlage durch Absperren der Hochdruckzuleitung zu verhindern.
VORSICHT

Überdruck in nachgeschalteten Armaturen, Druckbehältern und Rohrleitungen bei Versagen des Druckreglers und seiner Hinterdruckabsicherung
Um nachgeschaltete Armaturen, Druckbehälter und Rohrleitungen vor Überdruck zu schützen, muss eine den Betreibervorschriften entsprechende Sicherheitseinrichtung eingebaut werden.
In der Steuerung sollte eine automatisierte Schließung des pneumatisch betätigten (optional bei SP3 und SP4) Ventils HPI am Prozessgaseingang in folgenden Fällen erfolgen:
- Berstscheibenbruch: Die Berstscheibenüberwachung wird in Form eines Kontaktmanometers bei der Entspannungsstation SP6 mitgeliefert (optional bei SP3 und SP4).
- Austritt von Prozess- oder Spülgas / Gasdetektion: Die Gaswarnanlage bzw. die Sauerstoffmangelüberwachung muss der Betreiber bereitstellen.
- Abluftausfall: Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Abluft unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
- Not-Halt (Not-Aus): Beim Einbau in die vollständige Maschine sollte durch den Betreiber eine Not-Halt Funktion gem. DIN EN ISO 13850 vorgesehen werden.
- Ausfall oder Störung der Druckluftversorgung: Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Druckluftversorgung unterbrechungsfrei zur Verfügung steht.
- Stromausfall: Der Betreiber muss sicherstellen, dass sich die Entspannungsstation bei einem Stromausfall in einem sicheren Zustand befindet. Bei Spannungswiederkehr muss vor Wiederinbetriebnahme sichergestellt sein, dass das Entnahmepanel korrekt funktioniert.
- Feueralarm: Der Betreiber muss sicherstellen, dass im Falle eines Feueralarms die Entspannungsstation in den sicheren Zustand gebracht wird.
Die Entspannungsstation verfügt über eine Berstscheibe. Im Falle eines Berstscheibenbruches wird Druck in die Berstscheibenleitung abgebaut. Die Berstscheibenleitung darf nicht in Bereichen enden, in denen durch das austretende Prozessgas eine Gefährdung für Personen oder die Umwelt entsteht.