Bestimmungsgemäße Verwendung
Die bestimmungsgemäße Verwendung der Entspannungsstation BE56-1 ist die Entspannung eines Gases aus einer Gasquelle und die Verteilung des Gases mit einstellbarem Hinterdruck.
Die bestimmungsgemäße Verwendung der Entspannungsstation BE56-1 ist das kontrollierte Einleiten von Spülgas in eine Entspannungsstation zur Fremdgasspülung.
Der Hochdruck-Sicherheits-Stopp BE56-1 ist eine indirekt wirkende Sicherheitsabsperreinrichtung (SAE) mit Hinterdruckansteuerung. Die bestimmungsgemäße Verwendung ist die sofortige Unterbrechung des Gasflusses zwischen Gasquelle und nachgeschalteten Armaturen im Fall eines unzulässigen Hinterdruckanstiegs.
Wesentliches Ausstattungsmerkmal ist ein im Hinterdruck eingebautes Abblaseventil. Durch die Verbindung des Abblaseventils mit einer Steuerdruckleitung wird der BE56-1 mit Eigenmedium angetrieben.
Die bestimmungsgemäße Verwendung der Entspannungsstation BE56-1 ist die Steuerung von bis zu 4 Pneumatik-Ventilen. Diese können individuell konfiguriert werden oder für bis zu 2 automatische Umschaltungen zwischen jeweils 2 Gasquellen eingesetzt werden.
Entspannungsstationen vom Typ BE56-1 sind für brennbare Gase, nicht brennbare Gase, nicht korrosive Gase und für Sauerstoff in technischer Gasqualität geeignet.
Entspannungsstationen vom Typ BE56-1 sind ausschließlich für gasförmiges Acetylen (Ethin) handelsüblicher Reinheit geeignet. Bei der Gasentnahme darf die durch den Gaselieferanten vorgeschriebene maximale Entnahmemenge nicht überschritten werden, da ansonsten Lösemittel in das Produkt eingetragen werden kann.
Entspannungsstationen vom Typ BE56-1 sind für brennbare Gase, nicht brennbare Gase, nicht korrosive Gase und für Sauerstoff bis Gasqualität 6.0 geeignet.
Entspannungsstationen vom Typ BE56-1 sind für brennbare Gase, nicht brennbare Gase, Sauerstoff und zusätzlich auch für den Einsatz mit korrosiven und toxischen Gasen und Gasgemischen bis Gasqualität 6.0 geeignet.
Beim Einsatz mit korrosiven oder toxischen Gasen wird eine Fremdgasspülung empfohlen.
Entspannungsstationen vom Typ BE56-1 sind für brennbare Gase, nicht brennbare Gase, Sauerstoff, sowie für Ultra-Reinstgase ab Gasqualität 6.0 geeignet.
Je nach Ausstattungsvariante ist die Entspannungsstation für folgende Gasarten geeignet:
- inert
- oxidierend
- brennbar/selbstentzündlich
- toxisch/korrosiv
- reaktiv
Die zulässigen Gasarten und Druckbereiche sind jeweils auf dem Typenschild (siehe „Kennzeichnung / Typenschild“) angegeben.
Entspannungsstationen mit Typ-Kennzahl „56“ basieren auf einer zweistufigen Druckentspannung des Eingangsdrucks auf den gewünschten Ausgangsdruck. Generell ist hierbei zu bemerken, dass die zweistufige Entspannung einen höchst konstanten Ausgangsdruck über den gesamten Eingangsdruckbereich (von „voller“ Gasflasche bis zu annähernd „leerer“ Gasflasche) gewährleistet, während die einstufige Druckentspannung innerhalb einer bestimmten Bandbreite im Ausgangsdruck variieren kann.
Mit der zweiseitigen Ausführung kann der Nutzer über das wechselweise Öffnen bzw. Schließen der Ventile HPI der jeweiligen Seite entscheiden, welche Seite die Gasversorgung aktuell übernehmen soll und welche Seite die Reserve bildet (manuelle Umschaltstation).
Die 2U-Entspannungsstationen sind zweiseitig ausgeführte Entspannungsstationen mit Umschaltmechanismus (2U). Der Umschaltmechanismus schaltet automatisch von der sich momentan in Betrieb befindlicher Seite auf die Reserveseite, wenn die Gassversorgungssituation dies erfordert. Die Hebelstellung der Umschalteinrichtung legt fest welche Seite die Betriebsseite und welche die Reserveseite ist.
Die Entspannungsstation ist je Seite mit einem Prozessgas- und einem Abgasventil ausgestattet.
Die Ausstattungsvarianten der Entspannungsstationen ohne elektrische Komponenten dürfen in einer Ex-Zone eingesetzt werden, da sie keine eigene Zündquelle aufweisen (Zündgefahrenbewertung gem. DIN EN ISO 80079-36).
Entspannungsstationen mit elektrischen Komponenten, die für die Verwendung in einer Ex-Zone geeignet sind, sind auf dem Typenschild gem. EU-Richtlinie 2014/34/EU gekennzeichnet.
Die Entspannungsstation darf nicht in einer Ex-Zone eingesetzt werden.
Um die Entspannungsstationen bestimmungsgemäß verwenden zu können, müssen alle Personen, die damit arbeiten, die Vorgaben der jeweiligen Betriebsanleitung einhalten.
Der Bereich, in dem bei bestimmungsgemäßer Verwendung Gefahren auftreten können, ist das Umfeld der Entspannungsstationen. Dabei ändert sich der Gefahrenbereich in Abhängigkeit vom Systemzustand und der Nutzung.